Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH
Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage und freuen uns, dass Sie bei uns vorbeischauen. Das Seniorenheim St. Hubertusstift ist eines der Altenheime in Neuss, das sich in Trägerschaft einer katholischen Kirchengemeinde befindet, und zwar der Katholischen Kirchengemeinde St.Elisabeth und Hubertus in Neuss - Reuschenberg. Als Pflegeheim bietet es den Menschen aus Neuss und Umgebung ein Zuhause.
Anfragen per Email oder per Telefon beantworten wir jederzeit gern.
Neuigkeiten und Informationen:
28.09.2023
05.09.2023
„Ich hab‘ doch schon eine Patientenverfügung geschrieben“
„Ich hab‘ doch schon eine Patientenverfügung geschrieben“, sagt Frau Olga. „Damals beim Notar.“ Und ihre Tochter ergänzt: „Das hat uns ganz schön viel Geld gekostet. – Meine Mutter hat das damals selber unterschrieben, nachdem der Notar alles vorgelesen hat. Ist das denn nicht mehr gültig?“
Den beiden erkläre ich als Gesprächsbegleiterin für Behandlung im Voraus planen (BVP): Eine einmal geschriebene Patientenverfügung ist ein rechtsverbindliches Dokument. Selbst wenn man sie seit mehreren Jahren nicht mehr zur Hand genommen und neu unterschrieben hat. Aber ich gebe zu bedenken:
Ob alles, was die medizinischen Fragen angeht, gut durchdacht wurde? Ob das Dokument zur rechten Zeit gefunden wird? (Liegt es hier im Wohnbereich vor?) Ob es von allen verstanden wird? Ob es auf die konkrete, irgendwann mal aktuelle Situation passt? Gibt es einen Bevollmächtigten, der in allen Zweifelsfällen für den Behandlungswillen der beauftragenden Person eintritt.
Was ist nun anders bei BVP als bei einer anderen Patientenverfügung?
Für Gesprächsbegleitung gilt:
Der Mensch im Altenheim ist Experte für das eigene Leben.
Er oder sie kann am besten sagen, was an Behandlung noch gewünscht ist und was nicht mehr in Frage kommt. JETZT und in jeder Situation von Nicht-Einwilligungsfähigkeit. In ausführlichen Gesprächen werden die Einstellungen zum Leben und Sterben, zu medizinischer Behandlung und zu Behandlungsgrenzen erhoben und Wünsche festgehalten.
Die Gesprächsbegleiterin ist Expertin für das zu Bedenkende und für die Moderation von Gesprächen zu solch schwierigen Themen. Sie gibt Informationen und die nötige Zeit zum Verstehen, Nachdenken, Nachfragen, sich Klarwerden.
Und dann schreibt sie alles für Sie auf!
Sicher, das sind keine leichten Gespräche.
Aber ist es nicht gut zu wissen, dass genau das gemacht wird, was ich mir an Behandlung vorstelle, wenn es ärztlich vertretbar ist? Solche Gespräche können auch enorm erleichtern!
Bei Frau Olga war das so. „Jetzt habe ich verstanden, worum es geht“, sagt sie. „Es ist gut, dass meine Tochter weiß, was ich mir wünsche. Dann steht sie in einer schwierigen Entscheidungssituation nicht so allein da.“
Sie wollen Ihre Dokumente nochmal durchsprechen, ob Sie alles verstanden haben? Sie haben noch gar keine Patientenverfügung und möchten eine verfassen? Sprechen Sie Ihre Gesprächsbegleiterin im Hubertusstift an!
Ida Lamp ist dienstags im Hubertusstift zu erreichen. Und telefonisch unter 0173 6262887.
Druckversion Infoblatt:
04.01.2023
09.11.2022
Haben Sie sich schon einmal Gedanken über die medizinische Behandlung gemacht, wenn Sie einen Schlaganfall erleiden oder an einer unheilbaren Krankheit erkranken? Gibt es Grenzen der Behandlung für Sie oder wollen Sie alles in Anspruch nehmen, was die heutige Medizin kann? Wer wird entscheiden, wie Sie behandelt werden, wenn Sie selber nicht dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen?
Es hilft, solche Gedanken und Fragen in Gesprächen mit anderen zu bearbeiten. Im Hubertusstift steht ab sofort Frau Ida Lamp, Gesprächsbegleiterin für Behandlung im Voraus planen, für solche ergebnisoffenen Gespräche zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Ida Lamp ist gewöhnlich dienstags von 10-15 Uhr vor Ort im Hubertusstift besuchbar oder telefonisch unter 0173 6262887 erreichbar.
03.11.2022
Was verbirgt sich hinter "Behandlung im Voraus Planen" (engl. Advance Care Planning)? Ein kleiner Film der Fachgesellschaft ACP-Deutschland klärt auf: Link zum Youtube Video
28.10.2022
Viele Menschen, die ins Hubertusstift einziehen, haben bereits eine Patientenverfügung.
Oft sind solche Verfügungen jedoch, wenn Entscheidungen anstehen, nicht gültig, weil sie zu allgemein formuliert sind. Der Bundesgerichtshof hat mit verschiedenen Urteilen bekräftigt, dass Patientenverfügungen konkrete Behandlungs- und Lebenssituationen festlegen müssen!
Das Gesprächsangebot von „Behandlung im Voraus planen“ hilft dabei, alte Patientenverfügungen auf ihre aktuelle Gültigkeit hin zu befragen, sie zu aktualisieren und für Krisensituationen gültige Dokumente zu erstellen. Sprechen Sie uns an! Ida Lamp, Gesprächsbegleiterin für „Behandlung im Voraus planen“ ist zukünftig für solche Gespräche da.
Ab dem 8. November 22 ist sie gewöhnlich dienstags von 10-15 Uhr im Hubertusstift zu erreichen, aber auch telefonisch können Sie einen Termin vereinbaren unter 0173 6262887.